HALLENREGELN

Bitte lesen!

FOLGENDE REGELN SIND IN DER BOULDERANLAGE ZWINGEND EINZUHALTEN:

  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Betreiber überwacht die Benutzenden nicht auf korrektes Bouldern. Bouldern ist mit Risiken verbunden.
  • Die Anlage ist grösstenteils unbetreut. Es wird deshalb empfohlen, zumindest zu Randstunden mindestens zu zweit zu bouldern, damit eine Hilfestellung oder Alarmierung möglich ist. Es werden keine Kontrollgänge durchgeführt.
  • Alle Benutzenden verpflichtet sich, Mängel an der Anlage, die er/sie feststellt, den anderen Besucher*innen zu kommunizieren und den Verantwortlichen von BoulderWorb umgehend zu melden (Kontaktangaben sind in der Anlage sichtbar aufgehängt). Ebenfalls zu melden sind Personen, die durch ihr Verhalten die anderen Besuchenden der Anlage gefährden.
  • Der/die Benutzer*in bestätigt, mit der Benutzung einer Boulderanlage vertraut zu sein und deren Sicherheitsrisiken zu kennen. Die Benutzung der Anlage ist mit Risiken behaftet, welche auch bei Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen nicht restlos beseitigt werden können. Insbesondere können sich Griffe und Tritte drehen oder brechen.
  • Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt.
  • Für verursachte Schäden an Mobiliar und Infrastruktur haftet die dafür verantwortliche Person.
  • Essen und Trinken ist auf den Matten nicht erlaubt.
  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen BoulderWorb (zu finden auf www.boulderworb.ch)


Bouldern

  • Alle Besucher*innen sind in der Anlage zu umfassender Rücksichtnahme gegenüber anderen Personen sowie zu grösstmöglicher Sorgfalt beim Bouldern verpflichtet.
  • Beim Aufenthalt auf den Matten muss hinreichend Abstand von Personen eingehalten werden, die sich an der Wand (am Klettern) befinden (Grundsatz: Sturzraum freihalten!).
  • Routen, die sich kreuzen, dürfen nicht gleichzeitig begangen/beklettert werden.
  • Wenn immer möglich ist wieder herunterzuklettern, damit das Risiko von Sturzverletzungen und von Zusammenstössen minimiert werden kann. Absprünge sind, wenn nötig, kontrolliert durchzuführen.
  • Es gilt Selbst- und Drittkontrolle: Wenn eine Person diese Vorschriften nicht befolgt, so soll er/sie von Dritten auf die richtige Befolgung dieser Regeln aufmerksam gemacht werden.
  • Bouldern ohne zu spotten (Spotter = Person in Hilfestellung, um gegebenenfalls unkontrollierte Stürze zu verhindern oder abzufangen) ist generell erlaubt, wenn sich die Kletterer der Risiken im Falle eines Sturzes bewusst sind.
  • Der in der Anlage aufgehängten Sicherheitsregeln sind Folge zu leisten.


Zutritt

  • Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Jede Benutzerin und jeder Benutzer hat beim Betreten der Anlage sein Ticket zu scannen. 
  • Sämtliche Eintrittskarten sind persönlich und nicht übertragbar.
  • Das Ticket muss während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage vorgewiesen werden können.


Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum vollendeten 13. Altersjahr dürfen sich in der Anlage ausschliesslich in Begleitung und zugleich unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.
  • Jugendliche ab dem 14. Geburtstag bis zum vollendeten 17. Altersjahr dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person selbständig bouldern.